Pauschale für Beratung, Bestandsaufnahme und Angebotserstellung
Die Planung und Kalkulation elektrotechnischer Arbeiten erfordert insbesondere bei Bestandsobjekten einen erheblichen fachlichen und zeitlichen Aufwand. Um unseren Kundinnen und Kunden auch künftig eine qualitativ hochwertige und verlässliche Angebotserstellung bieten zu können, führen wir für bestimmte Leistungen eine Pauschale für Beratung, Bestandaufnahme und Angebotserstellung ein.
Vor der Erstellung eines aussagekräftigen Angebots ist häufig eine Besichtigung der bestehenden Elektroinstallation erforderlich. Dabei werden unter anderem der Anlagenzustand erhoben, Verteiler und Stromkreise aufgenommen, vorhandene Schutzmaßnahmen beurteilt, die Einhaltung der geltenden Normen und technischen Anschlussbedingungen geprüft sowie die Umsetzbarkeit der gewünschten Maßnahmen bewertet. Darüber hinaus sind oftmals Abstimmungen mit Netzbetreibern, Herstellern oder anderen Projektbeteiligten erforderlich.
Insbesondere bei Projekten wie Photovoltaikanlagen, Stromspeichersystemen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Verteilererneuerungen oder umfassenden Elektroinstallationen stellt die Bestandsaufnahme bereits eine eigenständige technische Planungsleistung dar. Erst auf dieser Grundlage kann ein technisch fundiertes, wirtschaftliches und nachvollziehbares Angebot erstellt werden.
In den vergangenen Jahren hat sich insbesondere im Bereich der Photovoltaikanlagen gezeigt, dass aufgrund der laufenden Änderungen der Förderbedingungen, unsicherer Förderzusagen oder verschobener Investitionsentscheidungen zahlreiche umfangreich ausgearbeitete Angebote trotz eines hohen Planungsaufwands letztlich nicht beauftragt wurden. Für unser Unternehmen entstand dadurch ein erheblicher Aufwand für Beratung, technische Ausarbeitung, Dimensionierung und Kalkulation, ohne dass dieser vergütet wurde.
Mit der Einführung einer Pauschale für die Beratung, Bestandsaufnahme und Angebotserstellung tragen wir diesem gestiegenen Planungsaufwand Rechnung. Die Pauschale dient ausschließlich der Abgeltung der bereits erbrachten technischen und kaufmännischen Leistungen und ermöglicht es uns, auch weiterhin jedem Projekt die erforderliche Zeit, Sorgfalt und Fachkompetenz zu widmen.
Selbstverständlich wird die Pauschale bei einer Beauftragung unseres Unternehmens vollständig auf den Auftragswert angerechnet. Für Kundinnen und Kunden, die den Auftrag erteilen, entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Mit dieser Regelung schaffen wir Transparenz und stellen sicher, dass wir auch künftig eine unabhängige, sorgfältige und qualitativ hochwertige Beratung sowie eine technisch fundierte Planung und Angebotserstellung gewährleisten können.