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Neuregelung des Nullsteuersatzes entsprechend dem Beschluss im Nationalrat vom 7. 3. 2025
Vertrag über die Lieferung bzw. Installation bis zum 6. 3. 2025 abgeschlossen
erlaubt eine Lieferung bzw. Installation zum Nullsteuersatz bis zum 31. 12. 2025.
Kein Vertrag über die Lieferung bzw. Installation bis zum 6. 3. 2025 abgeschlossen
erlaubt eine Lieferung bzw. Installation zum Nullsteuersatz bis zum 31. 03. 2025.
Darüber hinaus ist ab jetzt die Investitionsförderung der OeMAG wieder möglich. Informationen bei der EAG Abwicklungsstelle bzw. auf der Webseite der PV-Austria